Familienunternehmen und Unternehmensnachfolge
Auch Familienunternehmen machen vor Grenzen nicht halt. Immer mehr Familienunternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen von ihren traditionellen Standorten nach Spanien, sei es über die Gründung von Tochterunternehmen oder die Niederlassung der Nachfolgegenerationen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen, die von verschiedenen Generationen einer Familie gehalten werden, auch in der spanischen Unternehmensstruktur bestehen kann und ihre Führung effektiv und nachhaltig erfolgt.
Für Familienunternehmen sind vielfach zwischenmenschliche Faktoren aus familiären Bindungen von mehr Gewicht als rein unternehmerische Interessen, weshalb wir das Management aus einer multidiszplinären Perspektive betrachten wird, die sowohl der Integration aller Bereiche des Unternehmens als auch den rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.
Wir arbeiten wir seit fast acht Jahrzehnten für Familienunternehmen und sind mit den handels-, steuer- und arbeitsrechtlichen Grundlagen ihrer Führung vertraut und beherrschen das Erbrecht mit all seinen Besonderheiten. Wir beraten Familienunternehmen bei der Planung und Geschäftsführung sowie zur Vorsorge bzw. Streitbeilegung eventueller Konflikte bei der Vermögensnachfolge. Dabei bestreben wir stets ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Unternehmens und einer behutsamen Entscheidungsfindung, um die Stabilität der Familie nicht zu beeinträchtigen.
Dienstleistungen:
- Nachfolgeplanung
- Anpassung von Gesellschafterverträgen, Partnervereinbarungen, Vereinbarungen für Führungsorgane
- Corporate Governance
- Erbverträge
- Familienmediation
- Familienabkommen
- Neugestaltung des Familienvermögens
- Umstrukturierungen
- Internationales Erbrecht; Auslandsvermögen und transnationale Vermächtnisse
- Erbschaften und steuerliche Optimierung
- Vergütungsformen
Steuerrecht:
- Verfahrensanalyse zur Liquitätsbeschaffung
- Strategien zum Schutz von Firmen- und Familienvermögen
- Steuerplanung bei der Übertragung durch Vererbung, Schenkung, Nießbrauch oder vorweggenommene Erbfolge