Tourismusrecht
Unser Tätigkeitsbereich konzentriert sich auf die Vorbereitung, Verhandlung und Ausfertigung von Verträgen von Reiseveranstaltern, Pauschalreisen, individuellen Reservierungen von Unterkünften oder Kontingentverträgen, Hotelmanagement, Immobilienmiete sowie Geschäftsverträge und Timesharing. Wir verfügen diesbezüglich über eine umfangreiche Erfahrung im Bereich Reisebüros und Hotelunterkünfte.
Aufgrund der operativen Komplexität von Tourismusunternehmen bieten wir zusätzlich eine integrierte Beratung in Fragen des Steuer- und Handelsrechts, des geistigen und gewerblichen Eigentumsrechts sowie des Arbeits- und Umweltrechts.