Aufgrund der aus der COVID19-Pandemie resultierenden derzeitigen Lage, ist es notwendiger denn je geworden, bereits im Vorfeld ein klares Bild der kritischen Szenarien mit Kunden und Lieferanten zu haben, damit nachteiligen Auswirkungen auf Vertragsbeziehungen, das finanzielle Umfeld ihrer Geschäftsbeziehungen oder gar die Liquidität ihres Unternehmens vorgebeugt und somit die Kontinuität und damit die Zahlungsfähigkeit gewährleistet werden kann.
Zu diesem Zweck sollten unbedingt die Verträge, die Ihr Unternehmen mit Dritten abgeschlossen hat, sowie die Zahlungssicherheiten und die Zusammensetzung der kurz- und langfristigen Finanzmittel kontinuierlich überprüft werden, um die Unmöglichkeit der Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden, die zu ernsthaften finanziellen Spannungen und den damit verbundenem Reputationsverlust führen könnte.
Dabei sind Maßnahmen zu ergreifen und ihre verschiedenen Lösungsmöglichkeiten in Angriff zu nehmen, bevor Probleme auftreten und sich die Unternehmenslage so weit verschlechtert, dass der Geschäftsbetrieb in Gefahr gerät.
Unsere Kanzlei möchte Ihnen in diesen komplexen Zeiten Hilfe beim Meistern der schwierigsten Aufgaben anbieten, denen Sie in Krisenzeiten Ihres Unternehmens oder Ihrer Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten gegenüberstehen können.
Gesellschaftsrechtliche Aspekte
Generell muss jeder Unternehmensvertreter vorsorgen, im Hinblick nicht nur auf den Unternehmensfortbestand, sondern auch auf die Agilität und Flexibilität bei der Entscheidungsfindung auf Unternehmensebene. Unsere gesellschaftsrechtliche Abteilung leistet hierzu ständig Rechtsberatung mit besonderem Augenmerk auf:
- Die Verringerung des Risikos der Geschäftsführerhaftung mittels Maßnahmen im bezüglich der Gesellschaftsauflösung oder -abwicklung zwecks Vermeidung der objektiven persönlichen und gesamtschuldnerischen Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft;
- Die Definition von strategischen Maßnahmen vor dem Konkurs;
- Erleichterung der Einberufung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie der Annahme von Gesellschaftsbeschlüssen, einschließlich Aussetzung von Fristen und Erstellung von Jahresabschlüssen.
Nachverhandlung von Verträgen
Die Überprüfung und ggf. Nachverhandlung Ihrer Verträge sowie die Neuformulierung Ihrer Vertragsformulare und Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der erste Schritt, um Ihr Unternehmen auf widrige Situationen vorzubereiten. Abgesehen davon, dass zu gegebener Zeit dringendere Maßnahmen ergriffen werden müssen, ist es an der Zeit, die Nichteinhaltung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu verhindern.
Dabei ist auf folgende Möglichkeiten zu achten:
- Auflösung von Vereinbarungen, Haftungsfreistellung, Vertragsstrafen und dergleichen;
- Vertragsaussetzungen aufgrund der Unmöglichkeit der Ausführung von Leistungen;
- Vorbeugung und Strategie zur Abwehr von Forderungen aufgrund von verspäteten Lieferungen, Fehlbeständen, Stornierung von Bestellungen usw.
- Überprüfung von Bürgschaften, Pfändungen und Eigentumsvorbehalten in der Lieferkette und dergleichen;
- Nachverhandlung von Rahmen- oder allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Regelung von Haftungsklauseln für künftige Geschäfte;
- Prüfung Ihrer Büro- und Gewerbemietverträge im Hinblick auf das Vorliegen außerordentlicher und unvorhersehbarer Störungen und die Möglichkeiten der Mietminderung usw.
Refinanzierung
Die Refinanzierung soll in erster Linie dazu dienen, die laufenden Verbindlichkeiten entweder durch bestehende Darlehen oder andere Formeln der Bank- oder sonstiger Finanzierung zu ersetzen, um die finanziellen Ressourcen Ihres Unternehmens rentabler zu machen. Ziel dabei ist es, günstigere Bedingungen für unsere Mandanten zu erreichen, wie z.B. niedrigere Zinssätze, zusätzliche Geldmittel, Schulderlasse, längere Tilgungsfristen oder die Änderung der Art der Finanzierungsinstrumente, um die Finanzierung an die aktuelle Situation anzupassen.
Zu diesem Zweck ist es wichtig, dass den Banken oder anderen privaten Finanzinstituten die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden können, damit sie ein korrektes Bild des Unternehmens bekommen und zu der Überzeugung kommen, dass sie die Fähigkeit des Schuldners, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beurteilen können.
Refinanzierung bedeutet direkt auch niedrigere Zinssätze und Tilgungen, wenn kein neues Geld eingebracht wird. Für den Fall, dass die Refinanzierung dem Unternehmen neues Geld bringt, wird nicht unbedingt eine Reduzierung der Quoten erreicht, aber es wird die Liquidität angehoben, um den Bedarf an Finanzmitteln des Unternehmens decken zu können.
Vor Aufnahme der Refinanzierungsverhandlungen helfen wir unseren Mandanten bei:
- der Analyse der Realisierbarkeit verschiedener Strukturen zur Bewältigung des mangelnden Cashflows;
- der Darstellung des Zahlungsplans;
- der Prüfung des Geschäftsplans und des tatsächlichen kurz- und mittelfristigen Bedarfs;
- Identifizierung der freien Vermögenswerte, die als Garantie angeboten werden können.
- Bei der Refinanzierung bieten wir Rechts- und Unternehmensberatung unter anderem in Bezug auf:
- Stillhalteklauseln („standstill clauses“) mit der Dauer, den Bedingungen ihrer Gültigkeit und den außerordentlichen Umständen, bei deren Vorliegen Gläubiger aufgeschobene Zahlungsverpflichtungen einfordern können;
- Covenants über das Tun und Lassen und vor allem diejenigen finanzieller Art, mit den entsprechenden vorläufigen Genehmigungen bei Verletzung bestimmter Covenants;
- Harte oder weiche Patronatserklärungen unter Berücksichtigung der Kriterien der Rechtsprechung (klare Verpflichtungen, Verpflichtungsbefugnis, bestimmende Äußerungen zum Abschluss der Operation, Anwendung im Rahmen des Verhältnisses Mutter-/Tochtergesellschaft);
- Konsortialkredite, die das Verhältnis zwischen den Kreditgebern und der Figur des Federführers regeln.
Umstrukturierung
Umstrukturierungen sind in der Regel aus einer Vielzahl von Gründen mit Krisensituationen verbunden, wie z.B. wirtschaftlichen oder strukturellen Gründen, die sich aus einer signifikanten Veränderung des Unternehmens ergeben, entweder durch eine Erhöhung oder eine Verringerung seines Geschäftsvolumens. Der Zweck der Umstrukturierung besteht darin, dem Unternehmen eine an die aktuelle Lage angepasste Struktur zu geben, um so die Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden und es für künftige Herausforderungen vorzubereiten.
In Krisenzeiten muss das Unternehmen so schnell wie möglich Verhandlungen mit seinen Haupt- oder wichtigsten Gläubigern aufnehmen, um Vereinbarungen unter und mit guten Bedingungen für alle Parteien abzuschließen.
Dabei stehen wir unseren Mandanten mit Kompetenz und Erfahrung bei folgenden Aktionen zur Seite:
- Erstellung neuer Geschäftspläne für Unternehmens, einschließlich des Entwurfs integrierter Unternehmenspläne;
- Analyse der Rentabilität des Unternehmens aufgrund des fehlenden Cashflows;
- Vorschlag eines Zahlungsplans für die Kontinuität des Unternehmens;
- Erstellung von Restrukturierungskonzepten und Kontrolle ihrer Umsetzung;
- Beratung und Unterstützung bei der Due Diligence und bei der Verhandlung von Fusionen und Übernahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Insolvenz
Sobald zu dem Ergebnis gekommen werden muss, dass die Finanzlage des Unternehmens durch die Einleitung eines Konkursverfahrens gelöst werden muss, bietet Grupo Gispert ihre Dienste bei der schwierigen Aufgabe der Unternehmensführung in Krisenzeiten an:
- Rechnungsprüfung vor der Insolvenz und Rentabilitätspläne
- Beratung und Vertretung von Gläubigern im Konkurs und gegenüber der Konkursverwaltung
- Vorbereitung und Einreichung von notwendigen und freiwilligen Konkursanträgen
- Vergleichsverhandlungen mit Gläubigern
- Erwerb oder Übertragung von Produktionseinheiten
- Vertretung und Verteidigung von Geschäftsführern im bei schuldhaftem Konkurs
Angesichts der neuen Realität steht Grupo Gispert unseren Mandanten mehr denn je bei der Analyse der Bedürfnisse ihrer Unternehmen zur Seite und bieten Ihnen unsere auf Ihre Erwartungen zugeschnittenen Dienstleistungen an.
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